Online-Glücksspiele, d.h. z.B. Casinospiele oder Poker um Geld, unterliegen nach der noch aktuellen Rechtslage in Deutschland dem sog. Internetverbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV. Danach ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet dem Grundsatz nach verboten ist.
Eine Ausnahme bildet hierbei lediglich das Land Schleswig-Holstein. Die Sonderstellung des liegt an einem Sonderweg den das nördlichste Bundesland im Jahr 2012 beschritten hat. Denn Schleswig-Holstein ist zunächst dem 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüStV 2012) nicht beigetreten und hat stattdessen mit dem Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels zum 01.01.2012 eine weitgehende Liberalisierung seines Glücksspielmarktes vorgenommen. Hierdurch wurden unter anderen auch zahlenmäßig begrenzte Genehmigungen für Online-Casino-Spiele erteilt hat. Diese Lizenzen waren auch nachdem Schleswig-Holstein am 07.02.2013 ebenfalls dem GlüStV 2012 beigetreten war weiterhin gültig und gelten nach nochmaliger Verlängerung bis heute fort.
Das Bundesverwaltungsgericht hat, entgegen erheblicher europarechtlicher Kritik, allerdings die Rechtmäßigkeit des in § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 geregeltem Internetverbot bestätigt (BVerwG. Urteil vom 26.10.2017 – 8 C 14/16), so dass nach dem aktuellen GlüStV keine weiteren Erlaubnisse zur Veranstaltung und Vermittlung von Online-Glücksspielen erteilt werden kann.
Lange Zeit schienen die Bundesländer uneins über eine bundeseinheitliche Liberalisierung des Onlineglücksspielmarktes. Doch im Frühjahr des Jahres 2020 überraschten die Landeschefs-/cheffinen mit einen Durchbruch bei den Verhandlungen zum Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV). Dieser soll in der bereits der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegten Fassung die Möglichkeit eröffnen Erlaubnisse für bestimmte Onlineglücksspiele zu erhalten.
Es sollen unter anderem Lizenzen für Online-Casino-Spiele, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele unter bestimmten Voraussetzungen nach einem ländereinheitlichen Verfahren für die gesamte Bundesrepublik Deutschland vergeben werden. Für Online- Poker und das virtuelle Automatenspiel sind dazu Erlaubnissysteme vorgesehen, für Online-Casino-Spiele ist eine Wahlmöglichkeit der einzelnen Bundesländer vorgesehen, ob sie diese selbst (etwa durch die staatlichen Spielbanken) veranstalten oder auch hierfür eine (begrenzte) Anzahl an Konzessionen an private Anbieter vergeben wollen.