Mit Inkrafttreten des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrages im Jahre 2012 begann eine Zeit der großen Unsicherheit und rechtlichen und tatsächlichen Veränderungen in der Spielhallenbranche. Durch die Einführung von befristeten Erlaubnissen, neuen Abstandsregelungen zu anderen Spielhallen und zum Teil Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie einem Verbot von Verbundspielhallen wurden viele Betreiber akut in Ihrer Existenz bedroht.
Die Folge war, dass zwischen 2016 und Juni 2017 deutschlandweit in nahezu allen Bundesländern Bestandsspielhallen neue Konzessionen beantragen mussten. Diese wurden sehr uneinheitlich in den einzelnen Bundesländern erteilt.
Der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2012 hatte nur bis Juni 2021 Gültigkeit, so dass die Branche nunmehr erneut sorgenvoll auf das nächste Jahr blickt.
Aufgrund dieser Befristung des Staatsvertrages haben etliche Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern oder Baden-Württemberg, regelmäßig die Erlaubnisse im Rahmen eines Härtefalls/Befreiung bis Ende Juni 2021 befristet.
Andere Spielhallen erhielten gar keine Erlaubnis oder nur für einige Monate bzw. Jahre. Wenige Spielhallen erhielten aber auch für Zeiträume für bis zu 15 Jahren neue Genehmigungen.
Es gibt somit nicht die eine aktuelle Situation in Bezug auf Spielhallenkonzessionen, sondern es ist eine sehr individuelle, die von Spielhalle zu Spielhalle und von Bundesland zu Bundesland variieren kann.
Was aber feststeht ist, dass diejenigen Spielhallen die ihre Genehmigungen bis 30. Juni 2021 befristet erhalten haben, Ende diesen oder spätestens Anfang nächsten Jahres, neue glückspielrechtliche Erlaubnisse beantragen müssen.
Relevant wird daher sein, ob es einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ab Juli 2021 geben wird und wie dieser in den jeweiligen Bundesländern umgesetzt wird.
Aktuell gibt es die Vorlage eines Neuregulierungsstaatsvertrages dem die Bundesländer am 12. März 2020 im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz zugestimmt haben. Aktuell liegt dieser Entwurf bei der europäischen Kommission zur Notifizierung.
Momentan kann hinsichtlich der aktuellen Situation nur das wiedergegeben werden, was in diesem Entwurf für die Spielhallen enthalten war.
Zentral war die Frage, ob es zukünftig weiter Mindestabstände zwischen den Spielhallen gibt und ob in einem Gebäudeverbund zukünftig mehrere Spielhallen betrieben werden dürfen. Beides war im bisherigen Glücksspielstaatsvertrag negativ geregelt. Es gab entsprechende Mindestabstände, die von Bundesland zu Bundesland zum Teil erheblich variierten und das Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude.
Der aktuelle Entwurf wurde daher mit größter Spannung erwartet.
Von einem Abschaffen der Mindestabstände zwischen den einzelnen Spielhallen ist in diesem Entwurf leider keine Rede. Es bleibt daher zunächst bei den Mindestabständen die die jeweiligen Landesgesetze vorgesehen haben. Dies allerdings ohne dass vorgesehen wurde erneut einen Härtefall oder eine Befreiung beantragen zu können.
Es gab aber auch einen kleinen Hoffnungsschimmer für die Verbundspielhallen. Hier sieht der aktuelle Entwurf vor, dass die Bundesländer in ihren Landesgesetzen regeln können, dass bis zu drei Spielhallen in einem Gebäude zulässig sind. Es bleibt abzuwarten welches Bundesland dies umsetzt.